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Die proktologische Spezialsprechstunde
Unsere proktologische Sprechstunde richtet sich an
Prästationäre und stationäre Patienten: Ihr Hausarzt hat Sie zur stationären Behandlung eingewiesen. Auch wenn die weiterführenden Untersuchungen bei uns ergeben, dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig wird, dürfen wir Sie dann ambulant untersuchen und behandeln (längstens 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor der stationären Aufnahme, § 115a SGB V).
Notfallpatienten: In Notfällen können Sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden, wenn erforderlich, leiten wir dann eine stationäre Behandlung ein. Die ambulante Weiterbehandlung muß bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung dann aber durch den niedergelassenen Fach- oder Hausarzt erfolgen.
Privatpatienten: Sind Sie Selbstzahler oder privat krankenversichert, dürfen wir Sie ambulant und stationär behandeln.
Patienten, die ambulant operiert werden können: Die im Katalog der ambulanten Operationen nach §115b SGB V enthaltenen Eingriffe, wie z.B. kleinere Eingriffe bei Analfissuren, Analfisteln und Hämorrhoiden, dürfen wir ebenfalls auch gesetzlich versicherten Patienten ambulant anbieten.
Sprechzeiten:
Dr.Hofer: Donnerstags, 15.00 Uhr - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.
Termine können mit Frau Stichlmayr, Sekretariat Prof. Dr. H.-G. Rau,
Tel. 08131/76-547
vereinbart werden.
Das Klinikum Dachau am nördlichen Stadtrand von München ist vom Stadtzentrum aus sowie von dem Autobahnen aus Stuttgart und Nürnberg kommend günstig zu erreichen.
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